Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

AGB – Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Büro Jäggi AG, Burgdorf

DIE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE UNSERE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN; AGB DES JEWEILIGEN KÄUFERS GELTEN NUR NACH AUSDRüCKLICHER SCHRIFTLICHER BESTAETIGUNG DURCH UNS ALS VEREINBART.

  1. Bestellungen: Die Bestellungen des Käufers sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Jäggi gültig. Die nachträgliche Änderung einer Bestellung durch den Käufer ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis von Jäggi möglich. Es liegt im Ermessen von Jäggi, für die nachträgliche Änderung eine zusätzliche Aufwandentschädigung zu verlangen. Mit Änderung der Bestellung ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.
  2. Lieferfristen: Lieferzeitangaben sind nur annähernde Termine und stets unverbindlich. Kann Jäggi einen Liefertermin nicht einhalten, ist der Käufer nicht berechtigt, die Bestellung zu widerrufen oder irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
  3. Lieferungen: Die Lieferung der Ware erfolgt von Jäggi franko Domizil oder Lager des Käufers. Die Verpackung wird zurückgenommen und wiederverwendet oder fachgerecht entsorgt. Verzögert sich die Lieferung der Ware aus Gründen, die nicht von Jäggi zu vertreten sind, ist der Käufer, nachdem die Ware bei Jäggi während zwei Wochen zum Versand bereitgestellt worden ist, verpflichtet, Jäggi für jede weiterdauernde Lagerung zu entschädigen. Die Kosten betragen monatlich mindestens % des Rechnungsbetrages.
  4. Preis: Nur der von uns schriftlich bestätigte Preis ist ausschlaggebend. Sollten sich vor Versand der Ware die der Preisbildung zugrunde liegenden Faktoren (Rohmaterial, Transportkosten, Löhne etc.) erhöhen, ist Jäggi berechtigt, dem Käufer die entsprechende Preiserhöhung zusätzlich vom vereinbarten Preis zu belasten.
  5. Beanstandungen/Gewährleistung: Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich der Stückzahl und/oder Mängel an der gelieferten Ware sind Jäggi unmittelbar nach Empfang der Ware telefonisch zu melden und spätestens innert 8 Tagen schriftlich zu bestätigen. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt. Jäggi leistet Garantie für die Dauer für die von den Herstellern angegebenen Fristen ab Anlieferung der Ware für Material und Konstruktion, sofern ein allfälliger Schaden nicht auf unsachgemässen Gebrauch oder sonstiges Verschulden des Käufers zurückzuführen ist. Jede weitere Garantie ist ausdrücklich wegbedungen. Werden vom Käufer Mängel im Sinne dieser Bestimmung schriftlich geltend gemacht, hat der Käufer das Recht, Nachbesserungen zu verlangen. Jäggi hat die Wahl, die Mängel auszubessern oder die fehlerhaften Teile durch neue zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, die Ware an Jäggi zurückzuliefern und/oder den von ihm gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen. Abbildungen und Beschreibungen der Ware in Prospekten, Preislisten und Katalogen sind für die Ausführung der gelieferten Ware nicht verbindlich. Unsere Lieferanten behalten sich vor, jederzeit Konstruktionsänderungen und Strukturabweichungen sowie andere geringfügige Abweichungen vorzunehmen.
  6. Zahlungen: Unsere Rechnungen sind vorbehältlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Bei Bestellungen über CHF 50’000.—ist der Zahlungsmodus wie folgt: 1/3 bei Bestellung, 1/3 vor Lieferung, 1/3 nach Erhalt der Ware innert 30 Tagen. Werden Jäggi Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so kann Jäggi von einem schon abgeschlossenen Vertrag zurücktreten oder sofortige Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages oder eines Teiles davon verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann Jäggi für weitere Lieferungen Vorauszahlung verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnung oder eines Teiles davon aus irgendeinem Grunde zurückzuhalten. Der Käufer kann eigene Forderungen gegenüber Jäggi mit Forderungen von Jäggi nicht zur Verrechnung bringen.
  7. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt Jäggi Eigentümer der Ware
  8. Schadenersatz bei Nichterfüllung: Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so ist Jäggi berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück zu nehmen. In diesem Fall kann Jäggi zudem einen Mietzins für den Gebrauch sowie eine Gebühr für die Abnützung der Ware beanspruchen. Zudem sind Jäggi sämtliche gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten sowie Rücknahme- und Rücktransportkosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche von Jäggi wegen unsachgemässer Behandlung der Ware bleiben vorbehalten.
  9. Änderungen: Jäggi ist jederzeit berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abzuändern.
  10. Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Burgdorf/BE
  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Burgdorf/BE. Es kommt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht zur Anwendung, insbesondere das Obligationenrecht (OR).

Daten & Fotos:
Büro Jäggi AG
Lyssachstrasse 13
3400 Burgdorf

und von diversen Lieferanten zur Verfügung gestellt.

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